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Frage

30.04.2015 08:48:00
Wir haben bei der Firma I&S in Würzburg einen gebrauchten Tabbert gekauft Bj.2003. Bei der Abholung wurde Heizung Kühlschrank Wasserpumpe überprüft. Die Wasserpumpe allerdings ohne Wasser! Sie ließ nur ein leichtes Summen hören und wir waren der Meinung alles wäre o.K. Zuhause mit Wasser nichts geht die Pumpe ist fest. Alle Bemühungen sie in Gang zu setzen schlugen leider fehl. Die gleiche Pumpe kostet bei Berger 39.99€. Deshalb mailte ich an I&S bitte Ersatz oder 40.00€. Natürlich hat sich niemand gemeldet! Auf meinen Anruf hin wurde ich beschimpft und darauf hingewiesen dass im Kaufvertrag eine Ausschlußklausel für elektrische Geräte besteht. Auf meine Vorhaltung dass die Pumpe ja schon bei der Übergabe nicht funktionierte sagte er das könne ich aber nicht beweisen. Auf meine Vorhaltung dass er kein reeler Kaufman sei lachte er nur. Wie ist das mit so einer Ausschlußklausel ist sowas überhaupt rechtens? Hat hiermit schon mal jemand Erfahrung gemacht?

Antwort

01.05.2015 09:52:42
Hallo Theodor, wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast, laß es über einen Rechtsanwalt klären. Gruß Paul

Kommentar

01.05.2015 18:47:46
Ob sich ein RA findet, der wegen 40 € sich einen Titel besorgt, ist fraglich. Allein der 1. Kontakttermin beim RA kostet üblicherweise schon das 10-fache.
Ich kann dazu nur sagen - Lehrgeld bezahlt und abhaken!
Viele Grüße von Franz, der so verfahren würde

Kommentar

04.05.2015 12:13:17
Hallo Paul und Franz,
Ihr habt recht Lehrgeld bezahlt une abhaken. Aber man sagt ja man begegnet sich immer zweimal im Leben.

Gruß Theo