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Frage

08.07.2002 19:07:20
Dieter Teichgräber (DIWA)
Immer wieder gibt es Landschaften in denen man gut wandern oder radfahren kann. "Wanderparkplätze" sind oft der Ausgangspunkt dieser Aktivitäten. Natürlich ist der nächste WOMO-Stellplatz meist meilenweit entfernt. Nun hier meine Frage, die hoffentlich nicht nut emotional sondern auch fachlich diskutiert wird: Gibt es zu dem Begriff "Wanderparkplatz" eine Nutzungsbeschreibung, die z.B. das Parken nur tagsüber erlaubt oder gar speziell das einmalige Übernachten im WOMO untersagt?
Ich würde mich über eine rege Diskussion freuen!
dieter.teichgraeber@gmx.de

Antwort

13.07.2002 13:46:07
Hallo Dieter! Fangen wir mal an mit der Diskussion! Ob es eine "Nutzungsbeschreibung" gibt, weiß ich auch nicht. Aus der Praxis kann ich aber sagen, das wir in unserer 15 Jahre währenden "WoMo-Karriere" nicht ein einziges mal Probleme auf solchen Plätzen hatten. Dort gilt, wie sonst auch, eigentlich nur der Hinweis: NICHT AUFFALLEN. Also vergeßt die Markise, die Stühle, den Grill und sonstige Campingplatz-Gepflogenheiten. Dann sollte es schon gutgehen. Im Ausland (Ausnahme Holland) sind solche Probleme übrigens nicht bekannt. Ob das an den Campern liegt? Oder am Reglementierungswahn der Deutschen? :-))))

Kommentar

14.07.2002 22:30:47
Genau...! :-)))