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Frage

21.08.2002 09:04:07
Ich bin "Neueinsteiger" in Sachen Wohnwagen.
Zwei Fragen:
1. Muss ich als "Gespannfahrer" 2 Warndreiecke mitführen?
2. Stimmt es, dass man das zul. Gesamtgewicht des Wohnwagens "kostenlos" bis zu 10 % überladen darf?

Antwort

21.08.2002 09:32:29
Antwort für beide Fragen lautet : nein

Ausnahme: In Ungarn müssen meines Wissens nach bei Gespannen zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rathgeber

Antwort

21.08.2002 18:29:52
Hallo Klaus! Das bringt doch im Ansatz nichts!! Wenn der Hersteller ein zul.Gesamtgew. angiebt hat er sich darüber Gedanken gemacht, Rahmen Achsen Tragfähigkeit der Reifen usw. , dann ist es doch wirklich Unsinn damit zu spekulieren wie weit kann ich das denn jetzt ausreitzen? Ob der Gestzgeber das nun tolleriert oder nicht; Deine langfristige Sicherheit, die aller Anderen und die Zukunft Deines WoWa sollten doch absolut im Vordergrund stehen. Grüße aus Mondorf VOLKER

Kommentar

28.08.2002 21:00:53
Hallo,
so ganz will ich das nicht stehen lassen: Im April 1997 habe ich einen neuen Hobby 450 UF gekauft. Ich habe ihn beim Händler mit der "roten Nummer" abgeholt und beantragt, daß ich ih auflasten will. Nach ein paar Tagen bekam ich eine Bescheinigung, ein neues Typenschild (mit neuem Gewicht)und eine Rechnung. (Preis weiß ich nicht mehr).
Das alte Typenschild habe ich ausgebohrt, das neue angenietet und bin mit Bescheinigung zum Landratsamt. Dort wurde die "Auflastung" in den Brief eingetragen und der Fz-Schein war dann sowieso neu.
Keiner fragte wegen Reifen, Achsen, Fahrgestell usw.
Natürlich, ich habe alles eintragen lassen, keine 10 % Toleranz Mehrgewicht.
Viel Spaß auf der Campingmesse in Düsseldorf
PS: Das Auflasten hat einen Nachteil: die Tempo 100-Bestimmungen erfülle ich nicht mehr. Da müßte ich dann schon einen Bundeswehr-Bergepanzer davor spannen, denn das "komplizierte" Verhältnis von Zugfahrzeug zu Anhänger stimmt dann "für Tempo 100 nicht mehr"
Grüße aus Sasbach im Schwarzwald Herbert