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Frage

20.05.2003 23:42:40
Vergangene Woche habe ich ein gebrauchtes womo von privat zu einem preis von 18.000,-- € gekauft. es ist 9 jahre alt und hat rund 80.000,-- klm gelaufen. innen und aussen ist es sehr gepflegt. der preis "erschien" mir angemessen. am vergangenen wochenende habe ich eine erste fahrt gemacht. es fing an zu regnen und mich hat fast der schlag getroffen. die rechte seite des fahrzeuges ist nach näherem hinsehen total feucht. die rechte seite des daches und auch die obere rechte seite ist von alufrass befallen. diese schäden hatte ich zunächst nicht gesehen. erst der regen machte mich auf diesen schaden aufmerksam.
ich habe einen kaufvertrag des inhalts unterschrieben, der mir kein rücktrittsrecht oder dergleichen einräumt. ich muss noch sagen, dass ich zwei mal ausdrücklich fragte, ob das fahrzeug auch dicht sei. jedesmal wurde die verneint. soeben habe ich dem verkäufer das fahrzeug nocheinmal vorgeführt und die schäden gezeigt. er war/tat sehr verwundert und bestätigte, dass vor etwa 4 jahren das fahrzeug an den stellen einmal undicht gewesen sei. das habe er repariert und danach habe er nichts mehr bemerkt. diese aussage machte er in gegenwart eines freundes.
meine frage nun: kann ich das fahrzeug zurück geben?? der verkäufer hat sich zu diesem punkt nicht geäussert. ende der woche wollen wir ein weiteres gespräch führen.
was soll, was kann ich tun????
danke für hilfen.

Antwort

21.05.2003 06:54:19
Sie schreiben dass ich zwei mal ausdrücklich fragte, ob das fahrzeug auch dicht sei. jedesmal wurde die verneint. also hat ihnen der Verkäufer doch gesagt das das WoMo undicht ist . Weshalb habe Sie es dann gekauft?

Kommentar

21.05.2003 12:15:08
hallo michael und die, die ich mit meiner falschen angabe in die irre führte. natürlich hat der verkäufer bejaht, dass das fahrzeug dicht ist.
entschuldigung.
grüsse bernd junker

Antwort

21.05.2003 11:38:36
Hallo Bernd, ich nehme an mit dem Verneinen meintest Du die Undichtigkeit. Wenn es sich so verhält und wenn Du dafür auch noch Zeugen hast, sind Deine Karten nicht ganz so schlecht. Arglistige Täuschung nennt man das. Eine Rechtschutzversicherung wäre jetzt hilfreich, aber auch ohne würde ich vor Gericht ziehen. 18.000€ sind ja nun auch kein Pappenstiel. Viel Glück.

Antwort

22.05.2003 18:17:39
Hallo Bernd.Wenn mann ein gebrauchtes Wohnmobil kauft und dann noch für 18.ooo Euro sollte mann auf eine Dichtigkeitsprüfung bestehen.Das kann mann bei jedem guten Händler machen.Ich wünsche Dir viel Glück das Du das Geld wieder bekommst.Susanne Dentgen