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Frage

10.10.2005 21:14:24
Hallo,

Mängel sind bei einem Wohnmobil nichts unbekanntes. So mußte mein 2000 gekauftes neues Womo 3 x nachgebessert werden, im vergangenen Jahr mußte ich wegen einem beginnenden Feuchtigkeitsschaden ins Werk.
Bei der diesjährigen Dichtigkeitskontrolle wurde nunmehr an der Rückwand ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt mit der Folge, das Womo für die veranschlagte Reparaturdauer von 2 Wochen erneut ins Werk zu bringen. Die Erstattung der Fahrkosten oder ein anderweitiger Kostenausgleich wurde mir abgelehnt, obwohl dies bei anderen Fabriken üblich ist. Bei einer einfachen Fahrstrecke von über 200 km bin ich nicht mehr bereit ständig die hohen Spritkosten selbst zu tragen.

Wem ist die Rechtslage bekannt und kann mir hierzu Auskunft geben.

Danke

Hans

Antwort

11.10.2005 08:22:40
Hallo Hans,

deine Feuchtigkeitsschäden werden im Rahmen der Dichtigkeitsgarantie beseitigt. Ich denke daher, dass du deine Verbringungskosten nicht erstattet bekommst, wie z.B. im Falle der Gewährleistung. Wer ist denn der Hersteller deiner "Tropfsteinhöhle"?

Grüße Joachim

Antwort

12.10.2005 22:18:01
Hallo Hans
Mich würde auch int wer der hersteller ist.Solch mangelnder servis muß bekannt werden.g.martina