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Frage

26.10.2006 17:47:41
Hallo alle WOWA-Besitzer,
wer hat Erfahrungen wegen Überladung des Wohnwagens ??
Was kostet es Strafe bei wieviel Überladung ??
In der Zulassung ist kein Leergewicht angegeben, sondern nur das zulässige Gesamtgewicht.
Ich würde mich freuen, wenn sich hier etwas ergeben sollte und sage schon jetzt danke !!
Harzer Grüße Dietmar

Antwort

27.10.2006 15:04:18
Ich finde es doch sehr merkwürdig, dass man sich Gedanken darüber machen soll, wieviel eine Überladung eines Wohnmobils bzw. eines Wohnwagens kostet, wenn man erwischt wird. Das gleiche gilt für die Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.
Da könnte ich mir ja auch Gedanken darüber machen, welche Strafe mich erwartet, wenn ich in ein solches Fahrzeug einbrechen würde! Ist vielleicht ein wenig überspitzt, aber es geht meiner Meinung nach zumindest in die gleiche Richtung.
Ich habe übrigens unser Wohnmobil auf einer Raiffeisenmarkt-Waage gewogen und danach eine Auflastung um 250 Kg vornehmen lassen. Hat zwar mit den Zusatzfedern und TÜV-Abnahme ca. 500 Euro gekostet und auch ein paar Euro an Steuern im Jahr mehr im Jahr fallen an, brauche mich aber deshalb vor keiner Kontrolle zu fürchten.
Gruß, Herbert

Kommentar

28.10.2006 09:03:26
Lieber Herbert,
offensichtlich hast Du Dir nur Gedanken über meine Frage
(was kostet es Strafe) gemacht. Schade, denn ich möchte etwas mehr wissen. Schön daß Du Deinen WOWA auflasten konntest, das kann ich jedoch nicht !!! Ich habe ein Leergewicht ca. von 1340 KG und ein zulässiges GG von 1.500 KG. Nun war ich auch schon so schlau wie Du und habe mich um eine Auflastung gekümmert. Geht jedoch nur mit neuer Achse(2 TSD Euro). Nun will ich sehen, daß ich mit der Zuladung auskomme. Sollte ich jedoch etwas drüber liegen, wüßte ich doch gern die Folgen (Strafe oder evtl. Entladen)!
Ist das nun so "merkwürdig", daß ich in unserem Forum eine solche Frage stelle ??? Was hat das denn mit einem Einbruch zu tun. Diesen Vergleich finde ich nun sehr merkwürdig !!!
Um weiteren Spitzfindigkeiten vorzubeugen, wir fahren nur zu zweit und können viel Zuladung in unserem Geländewagen unterbringen ! Desweiteren möchte ich erwähnen, daß viele WOWA/WOMO bekanntlich überladen sind und eine solche Diskussion sicher aufklärend wirkt. Bestimmt haben die Fahrzeuge eine sichere Toleranz bei Überladung, die Kosten bei Kontrolle würde ich jedoch gern erfahren. Das heißt nicht mein lieber Herbert, daß ich unbedingt überladen will !!!
Harzer Grüße Dietmar

Kommentar

28.10.2006 15:18:52
Hallo Dietmar,
dass du deinen Wohnwagen wissendlich überlädst, wollte ich dir nicht unterstellen. Andere tun das aber, auch bei den Wohnmobilfahrern. Ich habe meinen Vergleich bewusst drastisch und überzogen gewählt, um vielleicht auch noch weitere Leser zu einer Stellungnahme zu diesen sicherlich interessanten Themen Überladung und Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit zu provozieren.
Ich ärgere mich aber immer wieder über die "Rasermobilisten", die die vernünftigen Reisemobilisten (und natürlich auch Gespannfahrer) bei anderen in Misskredit bringen.
Ein Wohnmobilist hat mir übrigens bei meiner letzten Tour erzählt, dass er sein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 Kg um ca. 80 Kg. überschritten hatte und damit in Österreich erwischt wurde. Da über 3.500 Kg. wohl eine besondere Abgabe anfällt, die er nicht entrichtet hatte, bekam er ein Verfahren wie ein Steuerhinterzieher. Strafe für ihn: 4.000 Euro!! Strafe für die Österreicher: er fährt dort nicht mehr hin!
Ich kann mir vorstellen, dass für Gespanne über 3.500 Kg. die gleichen Regelungen in Österreich gelten, weiß es aber nicht.
Auch ich war früher Gespannfahrer und hatte mit dem Wohnwagen Gewichtsprobleme. Habe deshalb das doch recht schwere Reserverad im PKW-Kofferraum transportiert und auch den Wassertank nur wenig gefüllt. Das reichte schon aus, um das zulässige Gewicht einzuhalten.
Ich hoffe, du bekommst dein Problem in den Griff und wünsche dir allzeit eine gute Fahrt.
Grüße vom Niederrhein, Herbert


Kommentar

30.10.2006 17:45:03
Hallo Herbert,-
zunächst ich bin kein Verkehrsjurist und auch nicht von
der ASFINAG, aber als WOMO-Fahrer, der auch immer mit
Überladung kämpft, weiss ich eines ziemlich sicher, dass bei uns in Ö 3% , bei Euch in der BRD 5% Toleranz gelten
(3Punkte erst bei über 10%).
Diese Horrorstrafe von Euro 4000.- kann ich mir einfach
nicht vorstellen, auch wenn man ohne Vignette und ohne
GO-Box auf der AB unterwegs ist.
Auf alle Fälle werde ich eine Anfrage an die ASFINAG stellen.
Melde mich dann noch mals.

MfG

Mondmann