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Frage

30.07.2007 20:45:42
Wer hat den Vordruck in Autobild vom Bund der Steuerzahler
heruntergeladen und somit Einspruch gegen die neue Womosteuer erhoben? Wie hat das Finanzamt reagiert?
Unser Finanzamt hat eine Bedenkzeit von einem Monat eingeräumt, diesen Einspruch wieder zurück zu nehmen.
Was passiert wenn ich diesen Einspruch nicht zurück nehme.
Habe ich als einzger überhaupt eine Chance gegen das Finanzamt zu kämpfen.
RU kommt für mich nicht in Frage, da habe ich kein Vertrauen, für mich kämpfen die intern mit zu vielen Problemen.
Für jede Antwort dankbar
viele Campergrüsse aus hessen wünscht Werner

Antwort

31.07.2007 09:56:01
Hallo Werner,
auch ich habe am 17.7. mit diesem Vordruck Einspruch bei meinem für mich zuständigen Finanzamt Moers eingelegt, aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Die Forderung deines Finanzamtes erfüllt meines Erachtens ja schon den Tatbestand der Nötigung. Ich ließe mich aber auf keinen Fall einschüchtern. Wenn du deine Steuern in der geforderten Höhe bezahlt hast (oder wenn sie vom FA per Lastschrift eingezogen wurden), kann dir doch gar nichts passieren. Ist doch schließlich dein gutes Recht, Einspruch einzulegen.
Da der "Bund der Steuerzahler" ja einen Musterprozess führen wird, warte ich jetzt erst mal in Ruhe ab, ob die rückwirkende Steuererhöhung verfassungsgemäß ist oder nicht.
Ich hoffe, dass möglichst alle von dieser Erhöhung Betroffenen sich nicht nur darüber aufregen, sonden auch Einspruch einlegen.
Gruß, Herbert

Kommentar

31.07.2007 12:48:23
Na klar, alle die mit der rückwirkenden Steuerbelastung nicht einverstanden sind sollten dagegen Widerspruch erheben. Dazu genügt ein Schreiben an das zuständigen Finanzamt, daß man eine rückwirkende Steuererhebung für nicht Rechtens erachtet und dagegen Widerspruch erhebt. Das sollte genügen.
Gruß aus Franken Theo

Antwort

31.07.2007 17:22:14
Hallo Werner und alle anderen "Steueropfer",

soeben habe ich vom "Bund der Steuerzahler" ein Mail erhalten, dass diese Problematik betrifft und euch sicherlich interessieren wird. Hier der Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem haben Sie sich aus dem Internet von unserer Homepage www.steuerzahler.de ein Musterschreiben für einen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile heruntergeladen. Wir möchten Sie in dieser Angelegenheit gerne auf dem Laufenden halten.
Inzwischen liegen uns erste Reaktionen der Finanzämter auf die Einsprüche vor. Die Finanzämter fordern die Einspruchsführer demnach schriftlich auf, den Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist zurückzunehmen. Ansonsten werde der Einspruch voraussichtlich abschlägig beschieden.
In dieser Situation empfehlen wir Betroffenen, den Einspruch nicht zurückzunehmen, sondern das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ein entsprechender Mustertext ist als Anhang beigefügt. So können Sie Ihren Fall ohne großen Aufwand und ohne Kostenrisiko offen halten.

A n h a n g

Datum

Einspruch vom .... gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Ihr Schreiben vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom ... haben Sie mich gebeten, meinen Einspruch gegen die rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile zurückzunehmen. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Einspruch zunächst aufrecht erhalten möchte, jedoch unter Berufung auf das beim Bundesfinanzhof unter dem Az. IX R 26/07 anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Abgabenordnung beantrage. Bei dem genannten Verfahren geht es unter anderem um die Rechtsfrage, ob die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes durch das 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz im Dezember 2006 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt. Insofern ist die anstehende Entscheidung des Bundesfinanzhofes auch für die neuen Regelungen zur Besteuerung der Wohnmobile von Bedeutung. Ich bitte Sie daher, mein Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in dem genannten Verfahren ruhen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Auch mit freundlichen Grüßen von mir und der Hoffnung, dass der Bundesfinanzhof zu unseren Gunsten entscheiden wird
Herbert

Kommentar

31.07.2007 21:43:31
Allen die geantwortet haben vielen Dank, der nächste Brief ist schon unterwegs zum Finanzamt.
Viele Campergrüsse aus Hessen wünscht Werner

Antwort

01.08.2007 00:00:04
Hi,
jede Menge Informationen gibt es auf www.camperline.de

Klaus