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Frage

08.09.2009 16:21:47
Hallo Caravanfreunde,ich habe kürzlich von einer Polizeikontrolle auf der Autobahn gehört bei der angeschlossene Gasflaschen im Caravan beanstandet wurden. Nach Aussage der Polizei ist dies nicht zulässig.
Gasflaschen müssen ohne Schlauchanschluß transportiert werden. Wie ist die Rechtslage???

Antwort

09.09.2009 13:41:43

Hallo Peter,

wenn Deine Gasanlage mit dem SecuMotion-Regler und Gasströmungswächter, sowie intergriertem Prüfanschluss von Truma ausgerüstet ist, erfüllst Du die Vorschriften für den Betrieb der Flüssiggasheizung während der Fahrt europaweit. Ansonsten heißt es: Während der Fahrt MÜSSEN die Schläuche von den Flaschen getrennt sein.

Viele Grüße
Horst

Kommentar

09.09.2009 16:30:25
Gilt das nur für Caravane oder auch für Wohnmobile und wo kann man das nachlesen.

Grüße aus Köln
ASK

Kommentar

10.09.2009 13:16:56

Hallo Adam,

laut Fernsehbericht gilt das sowohl für Caravan als auch für Reisemobile. Auch diese wurden auf Rastplätzen an den Autobahnen kontrolliert. Sonst einfach mal "Googeln".

Viele Grüße
Horst

Kommentar

10.09.2009 18:46:30
Hallo Horst,

Bis jetzt konnte mir noch keiner sagen wo diese Verordnung nachzulesen ist.

Denn ich glaube eine Sache nur dann wenn ich nachlesen kann.

Grüße aus Köln.

Kommentar

10.09.2009 19:42:45
Nachtrag.

Soeben im ADAC gelesen:

Zitat:

Muss der Schlauch ab?

ADAC klärt über den richtigen Umgang auf

Camper brauchen Gasflaschen und nehmen diese natürlich auch auf Reisen mit. Durch falsche Berichte in den Medien sind viele Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer jetzt verunsichert, was dabei zu beachten ist.


Gasflaschen dürfen auch von Privatpersonen grundsätzlich nur mit aufgesetzter Schutzkappe und ggf. aufgeschraubter Verschlussmutter transportiert werden. Hiervon gibt es aber eine wichtige Ausnahme für Camper. Denn diese Verpflichtung gilt nicht für Gasflaschen, die bereits an die Gasanlage eines Wohnmobiles oder Caravans angeschlossen sind.


Wichtig ist dabei, dass die Gasanlage den gesetzlichen Anforderungen (z.B. DVGW Arbeitsblatt G 607 oder der EN 1949) genügt und über eine gültige Prüfung verfügt. Damit ist sicher gestellt, dass ausreichende Maßnahmen zur Verhinderung eines Gasaustrittes getroffen sind.

Sofern diese Vorgaben eingehalten sind – was nach Auskunft des ADAC für nahezu alle im Verkehr befindlichen Reisemobile und Caravans zutrifft – dürfen die Gasflaschen auch während der Fahrt mit der Gasanlage über die Schläuche verbunden bleiben und Geräte wie z.B. der Kühlschrank betrieben werden. Wenn während der Fahrt kein Gas benötigt wird, sollte das Flaschenventil zugedreht werden. Das Entfernen des Schlauches ist jedoch weder vorgeschrieben noch droht hier ein Bußgeld.

Weitere Informationen rund um das Thema Camping finden Sie in der ADAC-Campingwelt unter http://campingfuehrer.adac.de .

Zitat ende.

Grüße aus Köln
ASK


Kommentar

11.09.2009 15:24:12

Hallo,

beim ADAC mal nachzuschauen, auf diese Idee bin ich garnicht gekommen. Ich habe mir den Text ausgedruckt und werde ihn für alle Fälle im Womo mitführen.

Ein schönes Wochenende wünscht
Horst