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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen im CARAVAN SALON clubmagazin

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Messe Düsseldorf GmbH, Messeplatz, D-40474 Düsseldorf, Germany und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) im CARAVAN SALON clubmagazin zum Zweck der Verbreitung.
  2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die die Messe Düsseldorf GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Messe Düsseldorf GmbH zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
  4. Aufträge für Anzeigen, die nur an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, können auf Grund des geringen Heftumfangs nicht angenommen werden.
  5. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Messe Düsseldorf GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  6. Die Messe Düsseldorf GmbH behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen, insbesondere wenn
    • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
    • deren Veröffentlichung für die Messe Düsseldorf GmbH wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder
    • Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
    Soweit die Messe Düsseldorf GmbH von ihrem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung der Messe Düsseldorf GmbH. Die Ablehnung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben für Anzeigen (siehe Mediadaten) rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten der Messe Düsseldorf GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die übliche Beschaffenheit der Druckunterlagen für Anzeigen nach Maßgabe der verbindlichen technischen Angaben der Mediadaten entsprechend der Preisliste und der Auftragsbestätigung.
  8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.
  9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in der nächstfolgenden Ausgabe, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die Messe Düsseldorf GmbH hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
    • diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
    • diese für die Messe Düsseldorf GmbH nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
    Lässt die Messe Düsseldorf GmbH eine ihr für die Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
  10. Probeabzüge werden nur in digitaler Form (PDF) per E-Mail geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Messe Düsseldorf GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  11. Die Dolde Werbeagentur GmbH, Postwiesenstraße 5A, 70327 Stuttgart, Geschäftsführer Benjamin Dolde, gestaltet und produziert das CARAVAN SALON clubmagazin. Sie fakturiert die Anzeigenaufträge im Namen und auf Rechnung der Messe Düsseldorf GmbH und sendet mit der Anzeigenrechnung als Anzeigenbeleg ein komplettes Heft des jeweiligen CARAVAN SALON clubmagazins.
  12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nicht gewährt.
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Messe Düsseldorf GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Messe Düsseldorf GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  14. Erfüllungsort ist der Sitz der Messe Düsseldorf GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufl euten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Messe Düsseldorf GmbH. Soweit Ansprüche der Messe Düsseldorf GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufl euten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Messe Düsseldorf GmbH vereinbart.
  15. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Messe Düsseldorf GmbH zu halten.
  16. Preis-/Rabattänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie von der Messe Düsseldorf GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
  17. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die Messe Düsseldorf GmbH im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird die Messe Düsseldorf GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Messe Düsseldorf GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der Messe Düsseldorf GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

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