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Frage

01.07.2007 01:02:12
Inzwischen sind schon viel Steuerbescheide die neue WoMo-Steuer betreffend verschickt worden.
Viele sind falsch, Schadstoffeinstufung, "echtes" oder "unechtes" Wohnmobil.
Es empfiehlt sich diese genaun zu prüfen und fristgerecht Einspruch einzulegen, wenn der Steuerbescheid Fehler enthält( soll bald jedert dritte Steuerbescheid sein ).
So kann man von FIAT z.B. eine offizielle Unterlage über die Schadstoffeinstufung ab Typ 290 erhalten, denn beim den älteren Typen in der Klasse 2,8 bis 3,5 to war bisher oft keine Schadstoffklasse in die Papiere eingetragen, sondern stattdessen "00". Und "00" bedeutes die teuerste Schadstoffklasse.
Die Zulassungsstellen berichtigen die Papiere un dsenden die ans FA, jedoch darauf achten, dass die Eintragung ab Erstzulassung erfolgt.
Ebenso gegen die rückwirkende Steuereintreibung Einspruch einlegen.
Hier wird die "Reisemobil Union" eine Musterklage führen. Da die RU aber nicht über Reichtümer verfügt, muß diese Klage von den Wohnmobileignern über Spenden mitfinanziert
werden.
Wer sich mit den Klägern solifarisch erklären möchte kann die Informationen entweder bei "Reisemobil-Union" oder "Camperline" (jeweils mit .de ) nachlesen.

claus